- Technologietransfer
- 1. Charakterisierung: Transfer von technischem Wissen zwischen Entstehung und Verwendung im Kombinationsprozess der Produktionsfaktoren. T. bedeutet institutionell den planvollen, zeitlich limitierten, privatwirtschaftlichen oder staatlich unterstützten Prozess der Diffusion oder Verbreitung von Technologie im Sinn ihrer wirtschaftlichen Nutzbarmachung für Dritte. Die Übertragung erfolgt i.Allg. durch Rechtsakt (Lizenz-, Know-how-Vertrag etc.). Der T. erfolgt entweder innerhalb eines internationalen Unternehmens zwischen Unternehmen oder zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.- 2. Mögliche Bestandteile: (1) Technisches Wissen (Blaupausen, Patente, Lizenzen, Know-how); (2) technologische Vermittlung des Objekts (in Form von Spezialmaschinen, Ausrüstungen und sonstigen Gütern bis zur „schlüsselfertigen Fabrik“); (3) Ausbildung von Personal (im ursprünglichen und/oder zu transferierenden System); (4) zur Verfügung gestelltes Kapital bis zum Kompensationsgeschäft.- 3. Bedeutung: T. reduziert die Diskrepanz von potenziellem und aktuellem Nutzgrad einer Technologie. Die Verstärkung des T. ist auch ein wichtiges Element im Rahmen der Forderungen nach einer ⇡ Neuen Weltwirtschaftsordnung; Entwicklungsländer sind aufgrund technologischer Rückständigkeit in starkem Maße auf T. angewiesen.- Vgl. auch ⇡ Forschung und Entwicklung, ⇡ Innovation, ⇡ Technologietransferförderung.
Lexikon der Economics. 2013.